Wir helfen EEGs bei der Abrechnung und beim Jahresabschluss.

MONITORING & VISUALISIERUNG

Transparente Darstellung der Energiemengen und Abrechnungsdetails. Auch für Mitglieder – das schafft Vertrauen.

MONITORING & VISUALISIERUNG


  • Übersichtliche Darstellung
  • Hilfreiche Exporte
  • Pflege Stammdaten

Transpaent
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LAUFEND ABRECHNEN

Netzbetreiber können die Energiemengen rückwirkend bis zu 2 Monate berichtigen. Wir prüfen das automatisiert und stellen die Rechnungen richtig.

LAUFEND ABRECHNEN


  • Check Energiemengen
  • Rechnungserstellung & Versand per E-mail
  • Zahlungsdatei
Korrekt
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BUCHHALTUNG & FINANZAMT

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Buchhaltung und Jahresabschluss müssen gemacht werden. Wir kümmern uns darum – Ihnen bleibt Zeit für die wichtigen Themen.

BUCHHALTUNG & FINANZAMT


  • UVA
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss
Einfach
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UMSATZSTEUER-CHECK & MEHR

Die Verträge sind entscheidend für die richtige Umsatzsteuer-Einordnung, Gebühren- und Sozialversicherungspflicht bei Energieerträgen.

UMSATZSTEUER-CHECK & MEHR


  • Umsatzsteuer
  • Rechtsgeschäftsgebühren
  • Sozialversicherung
Sicher
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Sonnenschiff

Ihre EEG geht so einfach

Tarifbestimmung Überlassen Sie eine faire und transparenten Tarifgestaltung unseren Experten.

Laufende Rechnungslegung Lassen Sie die Beiträge automatisiert und ohne weitere Sorgen von uns für Sie einheben!

Übersichtliche Verbrauchsdatenanalyse Behalten Sie stets den Überblick über Verbrauchsdaten innerhalb Ihrer EEG.

UVA-Anmeldung Wir übernehmen für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung.

Jahresabschluss Lassen Sie von uns einen korrekten Jahresabschluss erstellen.

SONDIEREN

Wir zeigen Chancen mit Erneuerbaren Energien und Förderungen, sowie Wege der Umsetzung und Wirtschaftlichkeit; ein gutes Gefühl für die richtige Entscheidung inklusive.

SONDIEREN


  • Technische Wege
  • Witschaftliche Vorteile
  • Rechtsform & Steuern

Sicher
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GRÜNDEN & LOSLEGEN

Wir kümmern uns um Verträge, EEG-Gründung und das Finanzamt, sowie um die Teilnahme am Energie-Marktsystem. Professionalität zählt.

GRÜNDEN & LOSLEGEN


  • Verträge
  • Steuern & Finanzamt
  • Teilnahme Energiewirtschaft
Einfach
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LAUFEND ABRECHNEN

Die Abrechnung erfolgt automatisiert. Alle Mitglieder haben mit dem so-strom-Portal jederzeit den Einblick zu Energiedaten und Rechnungen. Transparenz schafft Vertrauen.

LAUFEND ABRECHNEN


  • so-strom-Portal
  • Monitoring
  • Automatische Rechnungslegung
Digital
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BUCHHALTUNG & FINANZAMT

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Buchhaltung und Jahresabschluss müssen gemacht werden. Wir kümmern uns darum – Ihnen bleibt Zeit für die wichtigen Themen.

BUCHHALTUNG & FINANZAMT


  • UVA
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss
Preiswert
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Referenzprojekte

Wir haben bereits zahlreichen EEGs beim laufenden Betrieb geholfen.

Mehr über unser Abrechnungssystem erfahren!

Häufige Fragen

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen.

Trotzdem ist die Finanzverwaltung der Meinung, dass keine steuerliche Gemeinnützigkeit vorliegt. Daher sind EEG steuerlich wie Unternehmen zu behandeln. Ob sich diesbezüglich in der Zukunft Erleichterungen ergeben wird sich noch zeigen.

Kleinunternehmerregelung heisst, dass sich die EEG für Ausgaben keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen kann und für Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abliefern muss. Die Umsatzgrenze beträgt ab der Veranlagung 2023 EUR 40.000 (davor EUR 35.000).

Man muss für jede EEG die steuerliche Situation betrachten und dann entscheiden was sinnvoll ist. Sonst entsteht bei der Kleinunternehmerregelung das Risiko, dass man auf 20 % Umsatzsteuer „sitzen“ bleibt. Das kann die EEG für die Mitglieder unwirtschaftlich machen.

Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Eine Gebührenpflicht entsteht grundsätzlich dann, wenn es sich um einen Bestandsvertrag (Miete, Pacht) handelt. Es handelt sich um eine Selbstbemessungsabgabe. Das bedeutet, dass man selbst für die Berechnung und Abführung der Gebühr an das Finanzamt verantwortlich ist. Die Nichtentrichtung der Gebühr stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar.

so-strom nutzt Vertragsmuster ohne Gebührenpflicht.

Die Abrechnung von EEG unterliegt wie alle Unternehmen den Gesetzen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Es ist ein Bereich, der vielfach unterschätzt wird. Für Gemeinden ist die richtige Zuordnung im Rechnungswesen und der Kostenrechnung von Bedeutung.

Die Hauptrisiken sind einerseits die Datenqualität, der von den Netzbetreibern über Energiewirtschaftichen Datenaustausch (EDA) übermittelten Energiedaten. Die Netzbetreiber haben vereinfacht ausgedrückt bis zu 2 Monate Zeit die bereit gestellten Energiedaten zu berichtigen. Das kann dazu führen, dass die Abrechnung aufgerollt werden muss.

Maßgeblich ist die korrekte umsatzsteuerliche Betrachtung der Gemeinschaft selbst und deren Mitglieder. Weiters gibt es viele Detailregelungen zu beachten, wie z.B. Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung, richtige umsatzsteuerliche Einordnung der Strom-Einspeiser für Rechnungsausstellung, Vorschriften für Gutschriftsverfahren und vieles mehr.

Die Stammdaten der Mitglieder (Name und Adresse, Zählpunktnummer, Umsatzsteuereigenschaften, etc.)  werdern i.d.R. von der Energiegemeinschaft selbst erhoben, beispielsweise bei der konstituierenden Sitzung des Vereins.

Energiedaten werden vom zuständigen Netzbetreiber über den Energiewirtschaftichen Datenaustausch (EDA) an die Energiegemeinschaft bzw. dessen Dienstleister (so-strom) laufend im Betrieb übermittelt.

Die Abrechnung von EEG darf ausschließlich mit den vom Netzbetreiber bereitgestellten Energiedaten erfolgen. So-strom nutzt für die servicierten Energiegemeinschaften eine direkte Anbindung an Energiewirtschaftichen Datenaustausch (EDA). Nur so kann eine automatisierte Qualitätskontrolle der Energiedaten und damit eine richtige Abrechnung gewährleistet werden.

Das EDA-Anwenderportal kommt daher nicht zum Einsatz. Ein Wechsel vom EDA-Anwenderportal zum so-strom-Portal ist einfach möglich.